Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir (TuS Rot-Weiß Grastrup-Retzen e. V.) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen – BGG NRW) und Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITVNRW)

Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website http://www.tus-grastrup-retzen.de.

Veröffentlichungsdatum der Website

Diese Website wurde am 23.05.2025 veröffentlicht.

Letzte Aktualisierung der Website

Diese Website wurde zuletzt am 23.05.2025 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.

 

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

TuS Rot-Weiß Grastrup-Retzen e. V.
Lemgoer Straße 97A
32108 Bad Salzuflen

http://www.tus-grastrup-retzen.de/kontakt/

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

Unsere Website ist weitgehend mit den gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit gemäß EN 301 549 und WCAG 2.1 auf Level AA vereinbar. Die vollständige Navigation ist per Tastatur möglich, und alle interaktiven Elemente sind für Screenreader optimiert.

Bestimmte individuelle Anpassungsmöglichkeiten für Nutzer mit speziellen Bedürfnissen – wie z. B. vergrößerte Inhalte für Menschen mit Sehbehinderungen oder die Deaktivierung von Animationen für Personen mit Neigung zu Krampfanfällen – erfordern jedoch eine manuelle Aktivierung. Da diese Funktionen nicht automatisch erkannt oder voreingestellt sind, können sie für einige Nutzer schwer zugänglich sein oder zusätzliche Schritte erfordern.

Wir arbeiten daran, diese Einschränkungen weiter zu minimieren und unsere Website so zu optimieren, dass alle Nutzer direkt von den Barrierefreiheitsfunktionen profitieren können, ohne manuelle Anpassungen vornehmen zu müssen.

Unverhältnismäßige Belastung

Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:

Nach unserer Einschätzung gibt es keine Abschnitte, Inhalte oder Funktionen auf unserer Website, die aufgrund einer unverhältnismäßigen Belastung im Sinne von Art. 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 von den Barrierefreiheitsanforderungen ausgenommen sind.

Wir sind bestrebt, unsere Website kontinuierlich weiterzuentwickeln und alle Nutzergruppen bestmöglich zu unterstützen.

Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit

Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit:

Unsere Website enthält keine Inhalte oder Funktionen, die nach den geltenden Rechtsvorschriften von den Anforderungen an die Barrierefreiheit ausgenommen sind.

Barrierefreie Alternativen

Für unsere nicht barrierefreien Inhalte stellen wir folgende barrierefreie Alternativen zur Verfügung:

Da unsere Website weitgehend barrierefrei gestaltet ist, sind keine separaten barrierefreien Alternativen erforderlich. Alle wesentlichen Inhalte und Funktionen sind bereits über die bestehende Website zugänglich.

Evaluationsmethode

ie Barrierefreiheit unserer Website wurde durch eine interne Prüfung evaluiert. Dabei wurden die Anforderungen der EN 301 549 und WCAG 2.1 (Level AA) berücksichtigt.

Zur Überprüfung der Barrierefreiheit wurden folgende Methoden und Werkzeuge eingesetzt:

Manuelle Prüfung der Tastaturbedienbarkeit und Screenreader-Kompatibilität
Automatisierte Tests mit Lighthouse
Interne Tests, um zusätzliche Anpassungsmöglichkeiten zu evaluieren

 

Weitergehende Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu unserer Website

Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:

Wir bemühen uns stets um die Verbesserung der barrierefreien Zugangsmöglichkeiten zu unserer Website. Derzeit tun wir hierzu Folgendes:

Nach der Implementierung der Barrierefreiheitsfunktionen haben wir eine umfassende Prüfung der Website durchgeführt und identifizierte Probleme gezielt mit JavaScript und CSS angepasst, um eine möglichst barrierefreie Nutzung zu gewährleisten.

Unsere Maßnahmen umfassen:

Optimierung der Screenreader-Kompatibilität durch gezielte Anpassung von ARIA-Labels und Alt-Tags, um eine korrekte und verständliche Ausgabe sicherzustellen.
Fehlermeldungen und Navigation verbessert, um eine intuitive Nutzung für Menschen mit Sehbehinderungen zu gewährleisten.
Tastatursteuerung überprüft und optimiert, sodass alle interaktiven Elemente vollständig per Tastatur erreichbar sind.
Anpassungen an Kontrast und Darstellung vorgenommen, um die Lesbarkeit und Zugänglichkeit weiter zu verbessern.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

E-Mail:

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.05.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 23.05.2025 überprüft.

Quelle: https://www.e-recht24.de

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